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06.03.2017

Änderung Kirchenaustritte

Änderung zum Kirchenaustritt

Ab dem 01. März 2017 sind in Hessen die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnortes für die Entgegennahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt und zum Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zuständig.

 

Ab sofort muss daher der Kirchenaustritt nicht mehr bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden, sondern bei der Wohnortgemeinde.

 

Die jeweilige Wohnortgemeinde erhebt dafür eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30,00 Euro.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes unter 802-1330 und – 802-1290.