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31.10.2016

Infoveranstaltungen Straßenbeiträge

Informationsveranstaltungen zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Im Rahmen von drei Veranstaltungen informierte der Gemeindevorstand Bürgerinnen und Bürger über die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge in Kaufungen. Für jeden Ortsteil fand eine eigene Information statt.

Im Rahmen seiner Begrüßung erläuterte Bürgermeister Arnim Roß die Beschlussfassung, die Hintergründe dazu und die Historie. Die Gemeindevertretung hatte im Juni 2014 eine Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschlossen. Die Grundlagenermittlung für die Daten wurde daraufhin durch die Verwaltung in Verbindung mit der Firma A.D.N Consulting-Geodaten und IT Systemhaus aus Pohlheim durchgeführt. „Was ist das? Wie funktioniert das? Was kommt auf den Bürger zu?“, dies seien die Fragen, die im Laufe des Informationsabends geklärt werden sollen, kündigte der Verwaltungschef an.

Im anschließenden Vortrag vor rund 50 Zuhörerinnen und Zuhörern im Großen Bürgerhaussaal erläuterte Diplom-Geograph Mark Reitmeier von der Firma A.D.N. Consulting die rechtlichen Grundlagen, nahm Bezug auf die ursprüngliche Wahlmöglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen und verglich diese beiden Systeme. Bei den traditionellen einmaligen Straßenbeiträgen zahlen die Anlieger für die grundhafte Sanierung ihrer Straße, wobei diese Beiträge zwar nur einmalig aber je nach Baukosten, Anliegerzahl, Grundstücksgrößen usw. sehr hoch ausfallen können. Bei wiederkehrenden Beiträgen, die in Hessen erst seit 2014 möglich sind, werden die jährlich anfallenden Kosten in einem bestimmten Abrechnungsgebiet auf alle Grundstücke in diesem Gebiet verteilt. Das heißt, dass alle Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft belastet werden. Bürgermeister Roß: „Mit der Entscheidung für die wiederkehrenden Straßenbeiträge soll vor allem erreicht werden, dass die Beiträge für die Bürger überschaubar bleiben und verkraftbar sind.“ Nur sehr wenige hessische Gemeinden haben sich bisher für diese Form der Straßenbeiträge entschieden. Kaufungen leistet also auch Pionierarbeit.

Die Abrechnungsgebiete werden in Kaufungen weitgehend nach den Ortsteilen gegliedert. Die Gemeinde trägt in jedem Abrechnungsgebiet 25% der Kosten der Maßnahmen (Gemeindeanteil). Der zu zahlende Beitragssatz für den Grundstückseigentümer ermittelt sich aus der Veranlagungsfläche pro Grundstück und einem Nutzungsfaktor, der sich aus der Zahl der vorhandenen bzw. nach dem Bebauungsplan möglichen Vollgeschosse ergibt. Grundstücke, die in den letzten 25 Jahren zu Erschließungsbeiträgen nach dem Bundesbaugesetz oder zu Kosten für die erstmalige Herstellung von Straßen herangezogen wurden, werden nicht sofort beitragspflichtig, sondern erst nach Ablauf der Frist von 25 Jahren.

Die Erfassung der individuellen Grundstücksdaten war eine sehr zeitaufwendige Aufgabe für die Verwaltung. Um diese Daten noch einmal auf Korrektheit zu überprüfen wird im 1. Quartal 2017 ein Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versandt, in denen die erfassten Daten mitgeteilt werden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung durch die Grundstückseigentümer. Das Ziel ist es, einen möglichst korrekten Datenbestand zu haben, wenn die ersten Straßenbeitragsbescheide versendet werden. Die Beitragserhebung wird dann frühestens zum 30. Juni 2017 erfolgen.

Im Anschluss an den Informationsvortrag nutzten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, detaillierte Fragen zu stellen.