Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Investive Förderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Behindertenhilfe. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit körperlicher/geistiger und/oder seelischer Behinderung jeden Alters. Zu den geförderten Angebotsformen zählen insbesondere Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung (hier auch inklusive Wohnprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung), Wohnpflegeheime, Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Die Förderung wird in Form von anteiligen Zuwendungen gewährt, wobei förderfähig in der Regel Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbauten sowie Aus- und Umbauten bestehender Einrichtungen sind. Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung werden nicht gefördert.

Adressaten der Zuwendungsbescheide sind die Gemeinden und Landkreise. Diese leiten die Landeszuwendung an die letztendlichen Empfänger weiter. Hierbei handelt es sich vornehmlich um caritative Verbände und Vereine.

Fachlich freigegeben am

29.08.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration