Seiteninhalt
17.05.2018

Starker Heckenschnitt im Sommer verboten

In der Vegetations- und Regenerationsphase der Natur in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September dürfen Büsche und Hecken auch im eigenen Garten nicht stark beschnitten werden. Die Entfernung von Gebüsch ist laut des Bundesnaturschutzgesetzes ebenfalls unzulässig.
Mit dieser Verordnung soll der Lebensraum von Tieren geschützt werden. Denn brütende Vögel geben nicht selten ihre Nester in den Gehölzen auf, wenn sie sich gestört fühlen.

Hobbygärtner sollten darauf achten, dass laut Gesetz im Sommer lediglich kleinere Pflegemaßnahmen und Formschnitte für die Pflanzen erlaubt sind. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rät grundsätzlich zu einem Schnitt im Oktober oder November, wenn sich auch die Gehölze in einer Ruhephase befinden.