Bebauungsplan Nr. 38 »Westlich der Gesamtschule«, 2. Änderung
Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Anlass ist die Planungsabsicht vom derzeitigen Eigentümer, den bestehenden Lebensmittelmarkt am Standort Hessenring 2 in Kaufungen, Ortsteil Oberkaufungen, baulich umzustrukturieren und Richtung Westen zu erweitern. Die Verkaufsfläche soll von bisher rund 914 m² auf 1.160 m² erhöht werden.
Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Westlich der Gesamt-Schule“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der beabsichtigten Erweiterung. Dazu müssen im rechtskräftigen Bebauungsplan folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu einem Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ (das Vorhaben fällt in die Kategorie „großflächiger Einzelhandel“, was im Mischgebiet nicht zulässig ist)
- Anpassung der Festsetzung zur zulässigen Verkaufsfläche
- Anpassung des Baufensters, orientierend an dem aktuellen Hochbauentwurf
- Anpassung der Festsetzungen zu Stellplätzen gemäß des Bestandes und möglicher Umorganisation der Stellplatzflächen
- Anpassung der Festsetzungen zu Ein- und Ausfahrten
- Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen (Anlage einer Blühwiese, Erhalt von Bäumen und Neuanpflanzungen von Bäumen)
20.03.2025 (Aufstellungsbeschluss & frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 38 „Westlich der Gesamt-Schule“, 2. Änderung gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
25.03.2025 – 02.05.2025 (Durchführung frühzeitige Beteiligung der Behörden)
31.03.2025 – 02.05.2025 (Durchführung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches wurde hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wie folgt durchgeführt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand von Montag, dem 31. März 2025 bis einschließlich Freitag, dem 2. Mai 2025 statt. Ein Vorentwurf des Bebauungsplans konnte im Rathaus der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, Oberkaufungen, im Bauamt, 2. Stock, Zimmer 200 während der Dienststunden: Montag 8:30 Uhr bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung war nicht zeitlich begrenzt. Jederzeit konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren.
Stellungnahmen waren elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@kaufungen.de oder schriftlich bei der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, 34260 Kaufungen einzureichen.
02.10.2025 (Offenlagebeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Westlich der Gesamt-Schule“, 2. Änderung und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung zugestimmt sowie die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Aktuell (23.10.2025 – 24.11.2025): (Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet von Donnerstag, dem 23. Oktober 2025 bis einschließlich Montag, dem 24. November 2025 statt. Ein Vorentwurf des Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, Oberkaufungen, im Bauamt, 2. Stock, Zimmer 200 während der Dienststunden: Montag 8:30 Uhr bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist nicht zeitlich begrenzt. Jederzeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren.
Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@kaufungen.de oder schriftlich bei der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, 34260 Kaufungen einzureichen.
Die eingehenden Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.