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31.01.2022

3-G-Zugangsregel für Besucher*innen des Kaufunger Rathauses

Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen hat der Gemeindevorstand die Zutrittsregeln an die aktuelle pandemische Lage angepasst und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes die Einführung der 3-G-Regel für Besucher des Kaufunger Rathauses beschlossen.
Besucher des Rathauses, die über einen Termin zum Beispiel im Bürgerservice verfügen, müssen ab sofort an der Zentrale nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden (PCR-Tests 48 Stunden) sein darf. Für Schüler reicht das Testheft der Schule, für Kinder, die nicht zur Schule gehen, gilt diese Bestimmung nicht.

Von dieser Regelung ausgenommen ist die Postfiliale, da diese Dienstleistungen zur sogenannten Grundversorgung zählen.