Seiteninhalt
29.12.2020

Feuerwerk zu Silvester verboten

Der Landkreis Kassel hat das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an öffentlichen Orten im gesamten Kreisgebiet mittels einer Allgemeinverfügung generell untersagt.

Hintergrund ist die damit einhergehende Verletzungsgefahr und die bereits bestehende, hohe Belastung des Gesundheitssystems. Zusätzlich sollen durch diese Maßnahme unnötige Gruppenbildungen an Silvester und Neujahr unterbunden und damit der Gefahr einer Virusübertragung entgegengewirkt werden.

Gleichzeitig mit dieser Allgemeinverfügung wurde laut Kreispressesprecher Harald Kühlborn eine dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Feuerwerk auch im privaten Raum zu verzichten.

Bürgermeister Arnim Roß begrüßt diese nunmehr getroffene Entscheidung. Bereits Mitte Dezember hatte er sich nach der aktualisierten Kontakt- und Beschränkungsverordnung des Landes Hessen (Stand: 16.12.2020) für ein Verbot von Knallerei zum Jahreswechsel ausgesprochen. Die Prüfung durch den Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk hatte damals jedoch ergeben, dass die Gemeinde nicht befugt war, eigene Schritte zu unternehmen. Nun hat die Untere Gesundheitsbehörde des Landkreises Kassel diesen Schritt vollzogen. „Das Verbot ist sinnvoll und richtig. Wir hoffen, dass auch im privaten Bereich alle Bürger*innen dieser Aufforderung nachkommen und das neue Jahr in einem vernünftigen Rahmen begrüßen", sagt der Verwaltungschef.

Der Gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk Kaufungen-Helsa-Nieste-Niestetal-Söhrewald ist im Bedarfsfall über den Jahreswechsel unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 015772802027.