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10.12.2021

Gemeindeverwaltung für jeden Bürger erreichbar: Keine 3-G-Regelung beim Rathausbesuch

Auch weiterhin ist die Gemeindeverwaltung für jede*n Bürger*in, unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus, erreichbar. Es gilt also zunächst und bis auf weiteres KEINE 3-G-Regelung für den Rathauszutritt.

Die Zentrale ist montags von 09:00-18:00 Uhr, dienstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Hier können Bürgerinnen und Bürger Bio-Beutel und Müllsäcke erhalten sowie Informations- und Werbematerial erwerben. Für alle anderen Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder im Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) mit den zuständigen Sachbearbeitern*innen notwendig. Die entsprechenden Serviceleistungen werden dann nach kurzfristiger Terminvergabe möglichst schnell bearbeitet.

Persönliche Begegnungen werden auch weiterhin auf das notwendige Maß beschränkt, um die Beschäftigten und die Besucher*innen bestmöglich zu schützen.

Der Zutritt ins Rathaus ist nur mit Mund- und Nasenschutz möglich und erfolgt über den Haupteingang an der Leipziger Straße (der Eingang Nieste Straße bleibt geschlossen). Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich zunächst an der Zentrale im Erdgeschoss zu melden.