Landkreis Kassel ist Hotspot - neue Einschränkungen treten in Kraft
Nachdem auch der Landkreis an drei hintereinander folgenden Tagen eine Corona-Inzidenz von über 350 sowie eine schnelle Erhöhung der Zahlen aufgewiesen hat, wurden von der Kreisverwaltung weitere Einschränkungen per Allgemeinverfügung beschlossen.
Mit Wirkung vom 20. Januar 2022 finden damit nun auch für den Landkreis Kassel die in der Corona-Schutzverordnung des Landes aufgeführten Regelungen für Veranstaltungen und Prostitutionsstätten Anwendung. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie gilt in Innenräumen 2G-Plus, auf Außengeländen 2G. Auch bei touristischen Übernachtungen gilt die 2G-Plus-Regelung.
Die konkreten Regelungen – auch zu Alkoholverboten und Orten, an denen eine medizinische Maske zu tragen ist - hat der Landkreis in der Allgemeinverfügung veröffentlicht, die bis einschließlich 10. Februar gilt.