Landkreis erlässt Verbot für das Verwenden und Zünden von Feuerwerkskörpern
Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landkreises Kassel ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 in folgenden Ortsbereichen Kaufungens verboten:
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Oberer Struthweg Höhe Alter Bahnhof
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gesamter Bereich um die Stiftskirche/Schulstraße bis Hausnummer 38
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Zur Schönen Aussicht
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Am Höhberg
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Brauplatz
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Vorplatz des Bürgerhauses Kaufungerwald/Rathaus
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Parkplatz an der Lossetalhalle/IGS Kaufungen
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Theodor-Heuss-Platz
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Festplatz mit Außengelände Jugendpflege und Skaterplatz
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Umfeld der Haferbachhalle
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Kirchplatz Niederkaufungen
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Rehheckenweg
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Vorplatz Dorfgemeinschaftshaus Papierfabrik
Der Landkreis hat sich laut Landrat Andreas Siebert dafür entschieden, das Böllern an Silvester und auch am Neujahrstag an den genannten Orten zu verbieten, da dort am stärksten die mit dem Feuerwerk verbundenen Gefahren bestehen. Dieses Verbot für einzelne Orte sei zwar eine erneute Einschränkung in die Handlungsfreiheit der Menschen, aber der Gesundheitsschutz und die Beanspruchung der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes gingen hier eindeutig vor.