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30.03.2022

Änderungen der Corona-Regeln ab 02. April

Nach Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung eine Lockerung der Corona-Regeln beschlossen. Vom 02. April an besteht die Maskenpflicht nur noch in Bussen und Bahnen, in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen, beim Rettungsdienst und in Sammelunterkünften zum Beispiel für Geflüchtete.
Die Testpflicht gilt nur noch zum Schutz vulnerabler Gruppen. Dagegen wird in hessischen Schulen weiterhin getestet – bis Ende April sind drei Tests pro Woche vorgesehen.
Verbunden war die Anpassung der neuen Maßnahmen und die damit einhergehende Eigenverantwortung mit einem Aufruf zur Freiwilligkeit, denn weiterhin gilt: Masken und Tests verhindern die Zahl der Neuinfektionen und daher ist das Tragen vor allem in Innenräumen sinnvoll. Auch das regelmäßige Lüften von Räumen ist ein wirksames Mittel, um die Ausbreitung von Covid-19 zu begrenzen.

Besuch der Gemeindeverwaltung

Die Zentrale ist montags von 09:00 bis 18:00 Uhr, dienstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Hier können Bürgerinnen und Bürger Bio-Beutel und Müllsäcke erhalten sowie Informations- und Werbematerial erwerben. Für alle anderen Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder im Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) mit den zuständigen Sachbearbeitern*innen notwendig. Die entsprechenden Serviceleistungen werden dann nach kurzfristiger Terminvergabe möglichst schnell bearbeitet.
Persönliche Begegnungen werden auch weiterhin auf das notwendige Maß beschränkt, um die Beschäftigten und die Besucher*innen bestmöglich zu schützen.

Der Zutritt ins Rathaus ist weiterhin nur mit Mund- und Nasenschutz möglich und erfolgt über den Haupteingang an der Leipziger Straße (der Eingang Nieste Straße bleibt geschlossen). Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich zunächst an der Zentrale im Erdgeschoss zu melden.