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Amtliche Bekanntmachung über das Meldegesetz

Amtliche Bekanntmachung

Das Einwohnermeldeamt weist alle wahlberechtigten Bürger darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG (Hessisches Meldegesetz) die Möglichkeit besteht, der Weitergabe von Adressdaten an Parteien, Trägern von Wahlvorschlägen oder Wählergruppen widersprochen werden kann.
 
Sollten Sie an der Eintragung einer Sperre interessiert sein,
füllen Sie bitte nachstehenden Abschnitt aus und geben ihn an das Einwohnermeldeamt Oberkaufungen, Rathaus oder bei der Postfiliale Niederkaufungen, ab.
 
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Name, Anschrift
 
Ich bitte um Eintragung einer Sperre gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG.
 
 
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                                               Unterschrift