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Amtliche Bekanntmachung über das Meldegesetz
Amtliche Bekanntmachung
Das Einwohnermeldeamt weist alle wahlberechtigten Bürger darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG (Hessisches Meldegesetz) die Möglichkeit besteht, der Weitergabe von Adressdaten an Parteien, Trägern von Wahlvorschlägen oder Wählergruppen widersprochen werden kann.
Sollten Sie an der Eintragung einer Sperre interessiert sein,
füllen Sie bitte nachstehenden Abschnitt aus und geben ihn an das Einwohnermeldeamt Oberkaufungen, Rathaus oder bei der Postfiliale Niederkaufungen, ab.
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Hier abtrennen
Name, Anschrift
Ich bitte um Eintragung einer Sperre gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG.
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Unterschrift
Sollten Sie an der Eintragung einer Sperre interessiert sein,
füllen Sie bitte nachstehenden Abschnitt aus und geben ihn an das Einwohnermeldeamt Oberkaufungen, Rathaus oder bei der Postfiliale Niederkaufungen, ab.
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Name, Anschrift
Ich bitte um Eintragung einer Sperre gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG.
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