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03.07.2023

Vereine erhalten Energiehilfen des Landes Hessen

Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren, können gemeinnützige Vereine ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 % der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
Der Gesamtförderzeitraum erstreckt sich vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023.

Eine Antragsstellung ist bis längstens zum 31. Mai 2024 möglich.

Der Antrag kann ausschließlich digital über das Online-Formular unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe  eingereicht werden.

Grundlage und Ausgangspunkt dieser Berechnung ist die Jahresrechnung 2019. Bei Nutzung vereinsfremder Liegenschaften können die Energiemehrkosten anhand der jeweils erhöhten Rechnungen (z. B. Gebührenbescheide) nachgewiesen werden.

Die Einzelheiten zu Beantragung und Erhalt der Billigkeitsleistung, insbesondere die Berechnung der Mehrkosten sowie die zu erbringenden Nachweise, entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den detaillierten Ausführungen in den FAQs. Richtlinie und FAQs finden Sie hier:
https://innen.hessen.de/sport/energiehilfe