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10.12.2012
Halteverbot Leipziger Straße
Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots an der Leipziger Straße zwischen den Einmündungen „Am Mühlenplatz“ und „Jakobsstraße“
An der Leipziger Straße, Ortsteil Oberkaufungen, zwischen den Einmündungen „Am Mühlenplatz“ und „Jakobsstraße“ kann zukünftig wieder mit Parkscheibe und einer zeitlicher Beschränkung von zwei Stunden geparkt werden. Nach Anordnung der Kaufunger Ordnungsbehörde wurde das eingeschränkte Halteverbotsschild vor der Kunigunden Apotheke entfernt und gegen ein Parkschild mit den Zusatzzeichen Parkscheibe und zeitliche Parkbeschränkung von Montags bis Freitags 8 bis 19 Uhr und Samstags 8 bis13 Uhr ausgetauscht. „Wir handeln im Sinne der umliegenden Gewerbetreibenden an der Leipziger Straße und wollen mit den eingeschränkten Parkzonen den Kundenbesuch weiter ankurbeln“, berichtet Burkhard Wassel, Leiter des Ordnungsamtes.
Während eines Gesprächs mit den betroffenen Unternehmern war herausgekommen, dass diese mit dem eingeschränkten Halteverbot nicht zufrieden seien. „In der Vergangenheit war aufgrund des eingeschränkten Halteverbotsschild nur das Anhalten erlaubt, nicht aber das Parken“, so Wassel weiter: „Nun können Kunden zeitlich begrenzt dort parken, ohne einen Strafzettel zu riskieren.“
Das eingeschränkte Halteverbot wurde im Frühjahr 2011 angeordnet, da der Schwerverkehr wegen der Sperrung der Lossebrücke in Helsa durch Oberkaufungen umgeleitet wurde. Wassel: „Während der Baumaßnahmen in Helsa kam es an der Leipziger Straße oft zu Behinderungen, da parkende Autos am Seitenrand den Begegnungsverkehr erschwerten.“ Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde das Halteverbotsschild zunächst aufrechterhalten, im Oktober diesen Jahres jedoch dann endgültig entfernt. „Es fehlen noch die Pfeile an den Parkschildern, die angeben, wo Anfang und Ende der Parkzone ist“, informiert Wassel. Diese sollen nach Auslieferung bis zum Ende diesen Jahres noch angebracht werden.