Seiteninhalt
12.03.2025

Hessenweiter Warntag am 13. März

In den hessischen Kommunen findet am Donnerstag, 13. März, ab 10:15 Uhr ein Warntag statt. Neben Sirenen werden auch andere Warnmedien wie beispielsweise „Cell‐Broadcast“ und Warn‐Apps sowie Meldungen durch Rundfunkanstalten eingesetzt. Das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr und die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern jeweils eine Minute. 

Neben dem bundesweiten Warntag im Herbst, soll nun darüber hinaus jedes Jahr am zweiten Donnerstag im März der landesweite Warntag etabliert werden. "Beim ersten hessenweiten Warntag geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen", teilte Landrat Andreas Siebert mit.

Hintergrund:

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland: 

"Warnung der Bevölkerung": Einminütiger auf- und abschwellender Heulton

Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) - rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton

Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.