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29.11.2021

Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an der Bürgermeisterwahl am 16.01.2022 teil

Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am
16. Januar 2022 stattfindende Bürgermeisterwahl haben. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkeh-rungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerin-nen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahl-tag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organi-satorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:

Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kaufungen haben die Möglichkeit, ab dem 06.12.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kaufungen einge-tragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie zum Stichtag 05.12.2021 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kaufungen gemeldet sind.
Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich nach dem 05.12.2021 in der Gemeinde Kaufungen melderechtlich anmelden, können Sie bis zum 26.12.2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Gemeinde Kaufungen unter „Bürgermeisterwahl 2022“ in der Zeit vom 06.12.2021 bis 12.01.2022 um 13.00 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6633015 


2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Bitte beachten Sie, insbesondere bei einer Abholung der Unterlagen in Vertretung für eine andere Person, auf die umseitige Vollmachtserteilung sowie Ihre eigene Unterschrift.


3. Formloser schriftlicher Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform o-der elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.


4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist eben-falls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefäl-len in Anspruch genommen werden. Hier gelten die folgenden Öffnungszeiten des
Wahlamtes während der Pandemie:

Öffnungszeiten Wahlamt
Montag 9.00 – 13.00 Uhr
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

Das Wahlamt der Gemeinde Kaufungen ist zusätzlich am Freitag, den 24.12.2021 sowie Freitag, den 31.12.2021 jeweils von 09.00 - 13.00 Uhr geöffnet.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!


Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Letzte Briefwahlmöglichkeit im Rathaus am Freitag, den 14.01.2022,
9.00 bis 13.00 Uhr und Samstag den 15.01.2022
von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 14.01.2022 von 9.00 bis 13.00 Uhr und am Samstag, den 15.01.2022 von 09.00 bis 12.00 Uhr, die Brief-wahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abge-ben.

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der
Internetseite der Gemeinde Kaufungen oder per formloser E-Mail.
Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der
Gemeinde Kaufungen.

Gemeinde Kaufungen, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen
Telefonnummer: 05605-802-1150
E-Mail: wahlamt@kaufungen.de


Ihr Wahlamt der Gemeinde Kaufungen