Information zu Google Street View
Information zu Google Street View
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Thema „Google Street View“ ist derzeit fast täglich in den Medien, jedoch fühlen sich viele dadurch verunsichert und wissen nicht so recht, was es mit „Google Street View“ eigentlich auf sich hat.
Google Street View ist derzeit bereits in vielen Ländern im Einsatz und bietet 360-Grad Panoramafotos als Ergänzung zu bisher verfügbarem Kartenmaterial an. Dabei kann man sich über die Internetseite von „Google Maps“ in die Straßen hineinzoomen und umsehen, wie es dort tatsächlich aussieht. Dabei werden Häuser, Autos und Passanten in überwiegend guter bis sehr guter Qualität gezeigt. Kennzeichen von Fahrzeugen und Gesichter von Menschen werden mithilfe einer Software automatisch unkenntlich bzw. unleserlich gemacht. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die automatische Software mal versagt und trotzdem eine Person oder ein Kennzeichen zu erkennen ist.
Zurzeit wird „Google Street View“ in Deutschland noch nicht aktiv eingesetzt, jedoch laufen die Vorbereitungen dazu. Viele Städte und Kommunen sind bereits erfasst worden und werden nach den letzten Informationen im Herbst dieses Jahres online verfügbar sein. Auch durch Kaufungen sind die Aufnahmefahrzeuge schon vor einigen Monaten gefahren.
Manche Hauseigentümer wollen nicht, dass ihr Haus dort erscheint. Sollten Sie sich selbst oder ihr Eigentum bei „Google Street View“ entdecken, dann haben Sie die Möglichkeit Widerspruch dagegen einzulegen.
Hierzu einige Erläuterungen, die zwar von Google selbst stammen, jedoch mit den Datenschutzbehörden der Bundesländer abgestimmt wurden und der geltenden Rechtslage entsprechen:
Wer kann Widerspruch einlegen?
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Recht, über welches grundsätzlich nur jeder selbst verfügen kann. Widersprüche können daher grundsätzlich nur von dem Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer konkreten Stellvertretung. Das bedeutet, dass zum Beispiel Gemeinden keinen Widerspruch für alle ihre Bürger einlegen können, es sei denn, sie wurden dazu konkret von allen Bürgern beauftragt.
Widerspruchsberechtigt bei Wohngebäuden sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, bei Fahrzeugen ist es der Halter. Sollten im Einzelfall bei „Google Street View“ trotz der eingesetzten technischen Maßnahmen Personen zu identifizieren sein, kann jedermann dies Google melden.
Bezieht sich die Widerspruchsmöglichkeit nur auf Wohngebäude?
Grundsätzlich ja. Der Abbildung von Firmengebäuden oder öffentlichen Gebäuden können keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Es ist regelmäßig im allgemeinen Interesse, dass diese Gebäude gefunden und zu ihnen navigiert werden kann.
Sollten Sie für den Widerspruch den postalischen Weg bevorzugen wollen, so können Sie sich hier ein Muster downloaden. Sie erhalten diese aber auch an der Information im Rathaus in Oberkaufungen oder beim Bürgerservice in Niederkaufungen.
Wenn Sie selbst über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, sich „Google Street View“ aber einmal ansehen möchten, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen, können Sie dies gern im Rathaus tun. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit:
Ralf Bernhardt, Tel. 05605 / 802 – 1350
Harald Stückrad, Tel. 05605 / 802 – 1110
Noch ein Hinweis: Die Adresse von Google Deutschland in Hamburg lautet tatsächlich „ABC-Straße 19“. Das ist also kein Versehen.
http://www.google.de/help/maps/streetview/