Kitagebühren werden erlassen
Kaufungen reagiert auf Streikdebatte: Betreuungsgebühren werden erlassen und neue Satzung regelt zukünftig die Erstattung von Elternbeiträgen bei streikbedingtem Wegfall der Betreuungsleistung
Die Benutzungsgebühren für die Kaufunger Kindertagesstätten und die Kooperative Schulbetreuung werden den vom Streik betroffenen Eltern für die nicht in Anspruch genommene Betreuungsdienstleistung während der Streiktage im Mai und Juni diesen Jahres erstattet. Das hat die Gemeindevertretung nun mit großer Mehrheit beschlossen.
Kaufungen geht noch einen Schritt weiter: Mit einer Änderung der Gebührensatzung reagiert die Lossetalgemeinde auf die aktuelle Debatte: Hier wurde festgelegt, dass Elternbeiträge bei streikbedingten Wegfall der Betreuungsdienstleistung erstattet werden können. Die Entscheidung darüber obliegt zukünftig dem Gemeindevorstand.
Mit der Änderung der Gebührensatzung ist Kaufungen die erste Kommune im Landkreis Kassel, die die Erstattung von Elternbeiträgen im Falle eines Kita-Streiks regelt. Damit wird sichergestellt, dass zukünftig besser auf derartige Situationen reagiert werden kann. „Eine Satzung, die das ausschließt, ist nicht mehr zeitgemäß. Sie muss an den modernen Dienstleistungsgedanken des 21. Jahrhunderts angepasst werden“, sagt Bürgermeister Arnim Roß und ergänzt: „Wir lernen dazu und entwickeln uns weiter.“ Roß hatte als erster Bürgermeister im Landkreis Kassel die Position vertreten, dass auf die Gebühren während des Kita-Streiks verzichtet werden sollte. „Wir verstehen uns als Partner der Eltern“, so der Verwaltungschef.
Insgesamt knapp 24.500 Euro werden nun der Elternschaft, die während der Streiktage keinen Notdienst in Anspruch genommen hat, erstattet.