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01.07.2010
Neue Fördermittel für Wohneigentum stehen bereit
Neue Fördermittel für Wohneigentum stehen bereit
Kreis Kassel. Für den Landkreis Kassel stehen wieder Fördermittel für den Erwerb oder den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Das Land Hessen stellt Finanzierungsmittel in Form des Hessen-Darlehens zur Verfügung. "Das Förderprogramm des Landes ist eine interessante Möglichkeit, den Weg zum Wohneigentum - sei es für ein neues Haus oder eine Gebrauchtimmobilie - abzukürzen," empfiehlt Landrat Uwe Schmidt einen genaueren Blick auf das Hessen-Darlehen.
Mit dem Hessen-Darlehen kann man bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Wohnungs- oder Hauskaufs abdecken, also die Hälfte des Kaufpreises plus Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Die Obergrenze für die Darlehenssumme liegt bei 100.000 Euro. In den ersten zehn Jahren ist das Hessen-Darlehen im Zinssatz rund ein Drittel günstiger als vergleichbare Angebote des freien Kapitalmarktes, danach wird es marktüblich verzinst. Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Im Grundbuch wird das Hessen-Darlehen nachrangig gesichert. Der günstigere erststellige Beleihungsraum bleibt also für weitere Darlehen frei.
Die Konditionen beim Neubau entsprechen weitgehend denen für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien.
Allerdings werden beim Neubau im Landkreis Kassel unabhängig von Baukosten Kredite in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt. Die Höhe des Darlehens ist neben der Anzahl der Kinder auch vom Kaufpreis des Baugrundstücks abhängig.
Für die Antragsstellung gelten für Neubau und Hauskauf außerdem Einkommensobergrenzen. Sie liegen für zum Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern bei 53.300 Euro und bei 37.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Schmidt: "Es sollen gezielt junge Familien gefördert werden, die noch nicht zu den Großverdienern gehören." Durch die Einkommensobergrenze sei sichergestellt, dass die Fördergelder bei den Menschen ankämen, die sie wirklich bräuchten.
Die Fördermittel können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Kassel im Amt für den ländlichen Raum in Hofgeismar beantragt werden. Hier gibt es auch weitere Informationen unter der Telefonnummer 05671/8001-2412 (Gabriela Vomund) und bei der WI-Bank im Internet unter www.wibank.de sowie telefonisch unter 069/9132-5559.
Pressekontakt: Harald Kühlborn
Kontaktdaten:
LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Mit dem Hessen-Darlehen kann man bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Wohnungs- oder Hauskaufs abdecken, also die Hälfte des Kaufpreises plus Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Die Obergrenze für die Darlehenssumme liegt bei 100.000 Euro. In den ersten zehn Jahren ist das Hessen-Darlehen im Zinssatz rund ein Drittel günstiger als vergleichbare Angebote des freien Kapitalmarktes, danach wird es marktüblich verzinst. Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Im Grundbuch wird das Hessen-Darlehen nachrangig gesichert. Der günstigere erststellige Beleihungsraum bleibt also für weitere Darlehen frei.
Die Konditionen beim Neubau entsprechen weitgehend denen für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien.
Allerdings werden beim Neubau im Landkreis Kassel unabhängig von Baukosten Kredite in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt. Die Höhe des Darlehens ist neben der Anzahl der Kinder auch vom Kaufpreis des Baugrundstücks abhängig.
Für die Antragsstellung gelten für Neubau und Hauskauf außerdem Einkommensobergrenzen. Sie liegen für zum Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern bei 53.300 Euro und bei 37.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Schmidt: "Es sollen gezielt junge Familien gefördert werden, die noch nicht zu den Großverdienern gehören." Durch die Einkommensobergrenze sei sichergestellt, dass die Fördergelder bei den Menschen ankämen, die sie wirklich bräuchten.
Die Fördermittel können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Kassel im Amt für den ländlichen Raum in Hofgeismar beantragt werden. Hier gibt es auch weitere Informationen unter der Telefonnummer 05671/8001-2412 (Gabriela Vomund) und bei der WI-Bank im Internet unter www.wibank.de sowie telefonisch unter 069/9132-5559.
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