Raumordnungsverfahren (ROV) 380-kV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar
Raumordnungsverfahren (ROV) 380-kV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar
Die transpower stromübertragungs gmbh (Vorhabensträger) mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung einer 380 kV Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle in Niedersachsen und dem UW Mecklar in Hessen. Dieses Vorhaben ist nach dem Bedarfsplan zu § 1 Abs. 1 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als „vordringlicher Bedarf“ festgelegt. Wegen seiner Raumbedeutsamkeit und der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt werden für das Vorhaben Raumordnungsverfahren jeweils für die Abschnitte im Land Niedersachsen und im Land Hessen durchgeführt.
Hiermit leite ich das Raumordnungsverfahren (ROV) für den hessischen Abschnitt gem. § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i.d.F. v. 12. Dez. 2007 ein.
Das Raumordnungsverfahren hat gem. § 18 Abs. 3 HLPG den Zweck festzustellen, ob die vorliegende raumbedeutsame Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie diese mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung). Diese Feststellung schließt die Prüfung von Trassenalternativen ein.
In das Raumordnungsverfahren ist zudem die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens integriert. Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern gem. § 2 Abs. 1 UVPG sind entsprechenddem Planungsstand eingeschlossen.
Zudem wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) insoweit durchgeführt, dass auf der raumordnerischen Planungsebene die mögliche Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten klassifiziert werden kann.
Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit werden die Verfahrensunterlagen
bis Montag, 16. August 2010,
im Regierungspräsidium Kassel (1. Stock, Zi. 112) sowie in den Kommunen Neu-Eichenberg, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Meißner, Waldkappel, Cornberg, Rotenburg an der Fulda, Alheim, Bebra, Ludwigsau, Neuenstein, Knüllwald, Morschen, Malsfeld, Melsungen, Felsberg, Körle, Guxhagen, Söhrewald, Lohfelden, Fuldabrück, Kaufungen (OT Oberkaufungen, Rathaus, 2. OG, Zimmer 209), Niestetal ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedem eingesehen werden.
Die kompletten Verfahrensunterlagen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.rov-wahle-mecklar.de
Während des Auslegungszeitraums und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 31. August 2010, kann jeder schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel (Fax-Nr.: 0561/106-1641) oder bei den o. g. auslegenden Kommunen Anregungen und Bedenken zu dem geplanten Vorhaben vorbringen. Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird im Rahmen des
e-Governments das Internet zur Online-Beteiligung genutzt.
Unter www.rov-wahle-mecklar-online.de sollte davon Gebrauch gemacht werden.
In den Verfahrensunterlagen sind keine Erdverkabelungsabschnitte dargestellt. Im Laufe des Raumordnungsverfahrens wird zu klären sein, ob und in welchen Abschnitten zur Herstellung der Raumverträglichkeit eine Erdverlegung erforderlich wird.
Eine Erörterung der im Beteiligungsverfahren vorgebrachten wesentlichen Anregungen und Bedenken wird mit allen am Verfahren Beteiligten durchgeführt. Die Interessen der Bürger werden durch die Kommunen und Bürgerinitiativen auf diesem Termin vertreten. Am 02.November 2010 sollen die Planungen mit dem Schwerpunkt der beiden Varianten von der Landesgrenze Niedersachsen zum UW Mecklar (Hessen „A“ und „B“) erörtert werden. Der Abschluss des ROV ist für Dezember 2010 vorgesehen.