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30.12.2023

So kommen Sie sicher ins neue Jahr

Ihr Ordnungsamt informiert:

Alle Jahre wieder ereignen sich in der Silvesternacht – vermeidbare – Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind.

Damit der Jahreswechsel für Sie kein unvergessliches, negatives Ereignis wird, sollten die nachstehenden Verhaltensregeln befolgt werden:

  • Silvester-Feuerwerkskörper sollten nur im regulären Einzelhandel gekauft werden oder bei seriösen Online-Shops im Internet. Zugelassene Raketen erkennt man am CE-Zeichen, neben dem man eine vierstellige Ziffer findet. Die Kennzeichnung „F2“ bedeutet, dass man den Feuerwerkskörper auch ohne spezielle Genehmigung verwenden kann.
  • Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind und unter Umständen sogar lebensgefährlich sein können.
  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
  • Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Nichtbeachtung dieser Befristung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Vor dem Abbrennen soll immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen werden.
  • Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden. Teilweise gibt es inzwischen Feuerwerkskörper bei denen ein Sicherheitsabstand von bis zu 20 m erforderlich ist. Dabei muss beachtet werden, dass Feuerwerkskörper mit einem derartig hohen Sicherheitsabstand nicht für jeden Abbrennort geeignet sind!
  • Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter u. ä. in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe, aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorratsbehälter sofort wieder schließen.
  • Raketen dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
  • Raketen nur in feststehenden Abschussvorrichtungen (Flaschen in Getränkekisten etc.) zünden. Auf freie Flugbahn achten (vertikale Ausrichtung).
  • Keineswegs Zündschnüre von Feuerwerkskörpern verkürzen.
  • Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie F2 nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikel der Kategorie F1 legt die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze 12 Jahre fest.
  • Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie auch die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
  • Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
  • Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.
  • Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten.
  • Bei Sturm oder stark böigen Wind auf das Abbrennen verzichten.
  • Noch glühende, auf Gebäude herabfallende Feuerwerkskörper beobachten.
  • Wer an Silvester böllert ist zudem verpflichtet, den entstanden Müll zu entsorgen. Die Reste der abgekühlten Feuerwerkskörper können im Hausmüll entsorgt werden.

Falls es trotz aller guten Vorsätze zu einem Unfall kommt:

  • Kleine Entstehungsbrände löschen, bei Brandausweitung umgehend die Feuerwehr alarmieren 112!
  • Bei Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen; bei größeren Verbrennungen Rettungsdienst 112 rufen oder durch fahrtüchtige Freunde die Unfallaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses aufsuchen!
  • Augenverletzungen sollten grundsätzlich von einem Facharzt untersucht werden!