Vereinsförderung für das Jahr 2022
Auch in diesem Jahr können die Vereine wieder Zuwendungen der Gemeinde erhalten. Voraussetzung dafür ist ein formloser Antrag, der bis spätestens 1. April 2022 bei der Gemeinde vorgelegt werden muss. Für die weitere Bearbeitung ist entscheidend, dass der Antrag Angaben über die aktuelle Mitgliederzahl enthält. Hierbei ist eine Aufteilung nach minderjährigen und erwachsenen Mitgliedern wichtig. Außerdem müssen bis zu diesem Termin auch die Förderanträge zur Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter und Sportgeräte sowie für Seminare, Jugendfreizeiten und ähnliches gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner hierfür ist:
Andreas Graf
Telefon 05605/802-2220
Telefax 05605/802-292220
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