Würdige Ehrung für Ortsgerichtsvorsteher Hans-Joachim Binzel
Am vergangenen Mittwoch wurde im Kaufunger Rathaus der langjährige Ortsgerichtsvorsteher Hans-Joachim Binzel für sein 40-jähriges Engagement in einer kleinen Feierstunde geehrt. Die Ehrenurkunde des Landes Hessen überreichte der Präsident des Kasseler Amtsgerichts, Dr. Patrick Liesching, im Beisein von Bürgermeister Arnim Roß, Mitgliedern des Gemeindevorstands sowie Binzels Stellvertreter Manfred Vogt und den Ortsgerichtsschöffinen Bärbel Schmeltzer und Gudrun Baum. „Sie sind vor Ort eine wichtige Ansprechperson für die Bürger und Bürgerinnen und dokumentieren mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit ein gelebtes Zeichen von Bürgernähe“, betonte Liesching, „Denn was man vor Ort unkompliziert lösen kann, muss nicht von übergeordneten Behörden zentral bearbeitet werden.“
Bürgermeister Arnim Roß betonte in seiner Laudatio die große Bedeutung von Binzels Arbeit: "40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz sind alles andere als selbstverständlich. Mit Weitsicht, Gerechtigkeitssinn und Kompetenz hat Hans-Joachim Binzel unser Ortsgericht geprägt, sein Wirken bereichert die Gemeinde Kaufungen nachhaltig und dafür sind wir ihm von Herzen dankbar." Manfred Vogt betonte die gemeinsame, interessante Arbeit: „Es macht Spaß, diesen vielseitigen Dienst zu verrichten und wir können uns aufgrund der hohen Kompetenz und Freundlichkeit keinen besseren Kollegen wünschen und hoffen auf viele weitere gemeinsame Dienstjahre.“
Sichtlich gerührt nahm der Geehrte die Ehrung entgegen und freute sich über die lobenden Worte: "Ich habe diese Aufgaben bisher stets mit Freude und Überzeugung ausgeübt und danke für die reibungslose Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen sowie mit der Gemeinde, insbesondere mit dem Bauamt und natürlich auch für die Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern.“
Das Ortsgericht übernimmt in der Gemeinde verschiedene Aufgaben, darunter die Beglaubigung von Dokumenten, die Schätzung von Liegenschaften sowie die Mitwirkung bei Erbschaftsangelegenheiten. Es spielt eine zentrale Rolle bei rechtlichen Fragestellungen auf kommunaler Ebene und dient den Bürgerinnen und Bürgern als wichtige Anlaufstelle. Ortsgerichte gibt es in dieser Form nur in Hessen. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung vom zuständigen Amtsgericht ernannt.