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Ausländerfalknerjagdschein Ersatz
[Nr.99067011036000 ]

Leistungsbeschreibung

Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerfalknerjagdschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

26.11.2022