Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
[Nr.99108024001000 ]
Volltext
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnahmen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
- Kartenmaterial,
- Versicherungsnachweise,
- Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
- Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
Kosten
Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).
- Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 2301,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen