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Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
[Nr.99030015029000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.

Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:

  • Regierungspräsidium Kassel
  • Regierungspräsidium Gießen
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Landesamt für Verfassungsschutz
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
  • Landesfeuerwehrschule

Verfahrensablauf

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

23.02.2023

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