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Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme
[Nr.99013046068000 ]
Volltext
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 27.10.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration