Seiteninhalt

Sportstätten der Gemeinde

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Förderung im Bereich Inklusion im Sport

Leistungsbeschreibung

Sport ist hervorragend geeignet, einen Beitrag zur Inklusion zu leisten. Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Inklusion im Sport kann Sportverbänden/-kreisen und -vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten sowie die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das HMdIS einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167,
65021 Wiesbaden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage

Art. 62a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.

Voraussetzungen

Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Inklusion im Sport in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport