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Sportstätten der Gemeinde

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Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
[Nr.99050023017001 ]

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Verfahrensablauf

Die Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen Sie im Einzelfall bei der Gewerbebehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der Sie tätig werden wollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Hierzu kann keine Auskunft gegeben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Widerspruch gegen die Ablehnung der Ausnahmebewilligung (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Online-Dienste

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