In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
[Nr.99153011141000 ]
Volltext
In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.
Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.
Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Ansprechpunkt
In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP).
Bearbeitungsdauer
Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.
Formulare
Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.