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Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
[Nr.99063072261000 ]

Volltext

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Zuständige Stelle

In Hessen sind für diese Leistung die Immissionsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig.

Frist

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.03.2022
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz