Jährliche Personalmeldungen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
[Nr.99050167261001 ]
Volltext
Wenn Sie Betreiberinnen oder Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen sind, müssen Sie jährlichen den Stand Ihres Betreuungs- und Pflegepersonals melden. In dieser Meldung müssen Sie die im vorangegangenen Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen des Betreuungs- und Pflegepersonals angeben. Sie müssen die Meldung bis zum 31. Januar an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht abgeschickt haben.
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
Voraussetzungen
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein