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Entwicklungskonzept Altdorf und Stiftsfreiheit Oberkaufungen

Das Gebiet des Kaufunger Stifts, des Stiftsgutes und der Stiftsfreiheit stellt einen historisch bedeutenden Bereich dar, dessen Ursprünge bis in den Übergang zwischen Früh- und Hochmittelalter zurückzuführen sind. Es handelt sich zweifellos, um ein städtebaulich-denkmalpflegerisches Kleinod und für Kaufungen um ein Alleinstellungsmerkmal in Nordhessen.

Zusammen mit dem Altdorf Oberkaufungen, das unterhalb des Kirchberges liegt weist das Gebiet sowohl im öffentlichen Bereich (Ausstattung, Wege, Treppen, Straßenbeläge) als auch bei vielen privaten Grundstücken und -gebäuden Instandsetzungsbedarfe auf, da das letzte Sanierungsprogramm (Dorferneuerung) inzwischen 30 Jahre zurück liegt. Auch mit der anstehenden Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung des Stiftsgutes ist ein Impuls zu erwarten, der die Struktur des Gebietes beeinflussen wird.

Der Gemeinde ist es wichtig, dass die möglichen Folgenutzungen mit den aktuellen Rahmenbedingungen verträglich bleiben und weder die städtebauliche Struktur zerstört noch das fragile Verkehrssystem überlastet wird - Ziel ist es, den besonderen Charakter des Gebiets zu erhalten.

2017 wurde beim Land Hessen ein Antrag auf die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz gestellt. Durch die Aufnahme in das Landesprogramm Dorfmoderation im Herbst 2018 konnte in Zusammenarbeit mit

dem Stadtplanungsbüro akp ein Beteiligungsverfahren und als dessen Ergebnis ein Konzept auf den Weg gebracht werden.

Zur Erarbeitung des passgenauen städtebaulichen Konzeptes fanden seit November 2018 drei Workshops mit Bürgerbeteiligung statt, in denen inhaltliche Schwerpunkte zu verschiedenen Themenbereichen („Wohnen und Gebäude“, „Verkehrs- und Freiflächen“, „Stiftsgut und Regionalmuseum“) gebildet und Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet wurden.

Das Entwicklungskonzept Altdorf und Stiftsfreiheit Oberkaufungen wurde von der Gemeindevertretung am 30.10.2019 beschlossen und  als Ergänzung zur Anmeldung im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgelegt. Im Dezember 2020 wurde Kaufungen in das hessische Förderprogramm aufgenommen. Mit dem Zuschlag stehen der Gemeinde und privaten Besitzer*innen von Fachwerkhäusern und Gebäuden im Fördergebiet Zuschüsse des Landes Hessen und des Bundes für umfangreiche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung.