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Bürger*Innenhaushalt 2017

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Zweitwohnung / Nebenwohnung
[Nr.99115005104002 ]

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

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