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Tourismuskonzept

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Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
[Nr.99006037014000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.

Voraussetzungen

Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020

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