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Tourismuskonzept

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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung
[Nr.99148134080000 ]

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.

Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:

(1) Förderung der Erstaufforderung

(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung

  • Vorarbeiten
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Bodenschonende Holzernte
  • Zertifizierung
  • Waldentwicklung

(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

  • Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes
  • Professionalisierung

(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

  • Forstwirtschaftlicher Wegebau
  • Förderung von Holzkonservierungsanlagen
  • Kalamitäten

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen

  • Räumung
  • Waldschutz I
  • Waldschutz II
  • Holzlagerplätze
  • Wiederaufforstung

Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten.

Voraussetzungen

Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie.

Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung
  • Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage
  • Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.:

  • A1 - Neuanlage von Wald
  • B2 - Waldumbau
  • B3 - Jungbestandspflege
  • B4 - Bodenschutzkalkung
  • D1 - Wegebau

Bearbeitungsdauer

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.10.2022