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Tourismuskonzept

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Personalausweis, vorläufiger
[Nr.99008001012002 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Online-Dienste

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