Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
[Nr.99019033064000 ]
Volltext
Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Voraussetzungen
Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur »Verwaltungsfachangestellten« oder »zur/zum »Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste«.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente, die die Auflösung bestätigen.
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
- Aktuelle Tarifvereinbarungen
- Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport