Weinbauabgabe entrichten (Abgabe für den Deutschen Weinfonds)
[Nr.99102147111000 ]
Volltext
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Weinbergsflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen geführt werden, müssen eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.
Der DWF ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert die Qualität und den Absatz deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Er finanziert sich ausschließlich aus Abgaben der
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder
- Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen und
- Händlerinnen und Händler.
Zur Erhebung der flächenbezogenen Beiträge dienen die vorhandenen Daten der Weinbaukartei des Landes Hessen.
Erforderliche Unterlagen
Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden. Dem Antrag sind ein Untersuchungsbefund sowie eine Probe von drei Flaschen beizufügen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUELV). Für die Erteilung der Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:
- bis 5.000 l: 105,00 Euro
- über 5.000 l: 190,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Von jeder Probe ist mindestens eine Flasche bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung des Prüfungsbescheides aufzubewahren (§ 5 AGeV)
Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist von der Einrichtung, die die Untersuchung durchgeführt hat, fünf Jahre aufzubewahren (§ 5 AGeV).