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Planfeststellungsverfahren 2021

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Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung
[Nr.99013042173000 ]

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst »pflegekinderwesen-digital« zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular »Formlose Anträge«.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Zuständige Stelle

Jugendamt