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Planfeststellungsverfahren 2021

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Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen
[Nr.99080103001000 ]

Leistungsbeschreibung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden.
Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
 

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
Sie besitzen 

  • ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • die Kompetenznachweise,
  • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • •Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  •  Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis 

Gegebenenfalls:

  • Lageplan
  • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

08.01.2024

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 - 2000,00 Euro

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt