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Planfeststellungsverfahren 2021

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Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
[Nr.99050182020000 ]

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.

Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

Zuständige Stelle

Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Kosten

  • Gemäß Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW)

    Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 7500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum