Kommunalwahl 2026
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in den kommenden Wochen einige Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026 geben.
Musterstimmzettel für die Kommunalwahl 2026
Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 können die Kaufunger Bürger*innen, abhängig vom Vorliegen der Wahlberechtigung, an der Gemeinde-, Kreistags- und Kreis-Ausländerbeiratswahl teilnehmen.
Nachfolgend können Sie sich für die drei Wahlen sog. „Musterstimmzettel“ ansehen:
- Musterstimmzettel für die Gemeindewahl (Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretung)
- Musterstimmzettel für die Kreistagswahl (Wahl der Mitglieder des Kreistags des Landkreis Kassel)
- Musterstimmzettel für die Kreis-Ausländerbeiratswahl (Wahl der Mitglieder des Ausländerbeirates des Landkreis Kassel)
Die Musterstimmzettel sind in Farbe, Form und Inhalt identisch mit den Stimmzetteln, die Sie durch Inanspruchnahme der Briefwahl bzw. am Wahlsonntag im Wahllokal erhalten.
Sie können die Musterstimmzettel für die oben genannten Wahlen voraussichtlich ab dem 02. Februar 2026 auch im Rathaus der Gemeinde Kaufungen zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes in gedruckter Form einsehen und mitnehmen.
Öffnungszeiten Wahlamt
Montag 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Die Musterstimmzettel sind mit dem Aufdruck MUSTER bzw. MUSTERSTIMMZETTEL versehen und dienen ausschließlich der Vorabinformation. Die Abgabe eines Musterstimmzettels ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit Ihrer Wahl!
Information für Briefwähler*innen zur Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 findet in Hessen die Kommunalwahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kaufungen haben, neben dem klassischen Aufsuchen des entsprechenden Wahllokals am Wahlsonntag, die Möglichkeit, an der Kommunalwahl per Briefwahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 01.02.2026 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Kaufungen gemeldet sind. Weiterhin wird Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung postalisch zugestellt. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie können Sie an der Briefwahl teilnehmen?
1. Internet (Online Wahlscheinantrag)
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf der Homepage der Kunigundengemeinde Kaufungen unter dem Menüpunkt „Kommunalwahl 2026“ in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026 unter folgendem Link freigeschaltet:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6633015
Eine Online-Beantragung nach dem 10.03.2026 ist nicht mehr möglich, da andernfalls die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post nicht mehr sichergestellt werden kann.
2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Bitte denken Sie hierbei daran, die Wahlbenachrichtigung umseitig auszufüllen und zu unterschreiben!
3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Wahlbekanntmachung.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Zudem können Sie die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen unmittelbar in einer unserer Wahlkabinen durchführen. Bitte beachten Sie bei einer persönlichen Vorsprache die nachfolgenden Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Öffnungszeiten Wahlamt
Montag 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Gleichzeitig mit der Kommunalwahl findet auch die Wahl des Kreistags des Landkreis Kassel sowie die Wahl des Kreisausländerbeirates statt.
Je nachdem, für welche Wahl Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein je
- einen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen vorfrankierten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Letzte reguläre Briefwahlmöglichkeit im Rathaus ist am Freitag, den 13.03.2026 von 09.00 bis 13.00 Uhr.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt haben und Ihnen diese bis spätestens Sonntag, 15.03.2026 nicht zugegangen sind, können Sie sich am Wahltag noch bis 15.00 Uhr im Wahlamt zur Anforderung von Ersatzunterlagen melden.
Ist Ihnen der Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag aufgrund einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung nicht möglich, können Sie am Samstag, den 14.03.2026 von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, den 15.03.2026 um 18:00 Uhr im Rathaus der Kunigundengemeinde Kaufungen abgegeben werden müssen.
Eine Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Kaufungen.
Gemeinde Kaufungen, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen
Telefonnummer: 05605 802-1030
Faxnummer: 05605 802-1041
E-Mail: wahlamt@kaufungen.de
Informationen zur korrekten Stimmabgabe
Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für Ihre Gemeindevertretung zu wählen sind. Für die anstehende Wahl zur Gemeindevertretung haben Sie demnach 37 Stimmen, für die Wahl zum Kreistag 81 Stimmen, ggf. für die Wahl zum Kreis-Ausländerbeirat 11 Stimmen.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man 'Panaschieren'.
Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man 'Kumulieren'. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unserer Gemeinde:
Gemeinde Kaufungen, Wahlamt, Leipziger Straße 463, 34260 Kaufungen, 056058021200
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem
Ein kurzes Erklärvideo zur Stimmabgabe stellt der Hessische Rundfunk bereit:
Nicht vergessen: Am 15. März 2026 zur Wahl gehen! Vielen Dank für Ihr Interesse!