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Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
[Nr.99050203261000 ]

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

Frist

Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum