Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
[Nr.99129010141000 ]
Volltext
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.
Zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Gießen
- Regierungspräsidium Kassel
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
- anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht