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Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
[Nr.99115004001004 ]

Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Fachlich freigegeben am

10.12.2020

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.