Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Schienenverkehrslärm
[Nr.99063022000000 ]

Volltext

Bei der ansonsten umweltschonender Bahn ist der Lärm das gravierendste Umweltproblem. Er wird zunehmend zum Hemmschuh für den Ausbau des Schienennetzes und gefährdet das politische Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Schienenverkehrslärm ist der Lärm der durch den Betrieb von Fahrzeugen auf Schienenwegen sowie Rangier- und Umschlagbahnhöfen entsteht.

Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist der jeweilige Eisenbahnverkehrsbetreiber (z. B. Deutsche Bahn),  der jeweilige Infrastrukturbetreiber (z. B. DB-Netz) und bei öffentlichen Schienenwegen die jeweilige Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. Bei U- und Straßenbahnen können Sie sich an die zuständige Verkehrsgesellschaft wenden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Rollgeräusche sind bei den üblichen Geschwindigkeiten die dominierende Lärmquelle im Schienenverkehr. Für eine effektive Lärmminderung müssen verschiedene Maßnahmen kombiniert werden.

  • Die Schiene muss glatt sein (akustisches Schienenschleifen)  und darf nur wenig Schall abstrahlen (Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen, niedrige Schallschutzwände etc.)
  • Die Räder müssen glatt sein (Scheibenbremsen, K- oder LL-Sohlen statt Grauguss-Sohlen) und sollen nur wenig Schall abstrahlen (günstige Radformen, Radabsorber, Radabschirmungen)

Lärmminderungsmaßnahmen am Ausbreitungsweg sollten erst nach den Maßnahmen am Fahrzeug und Gleis genutzt werden, um die Lärmimmissionen weiter zu verringern. Dazu zählen Schallschutzwände, -wälle und -fenster.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2017
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz