Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BP
[Nr.99080138031000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der praktischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur praktischen Prüfung mittels dem entsprechendem Vordruck „Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Anmeldung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H), SPL, BPL über die ATO/DTO erforderlich. 
  • Durchführung der praktischen Prüfung
  • Bei Wiederholungsprüfungen vereinbart in der Regel die Bewerberin/der Bewerber mit dem Prüfer selbstständig einen neuen Prüfungstermin. 
  • Die Kosten werden der Bewerberin/dem Bewerber anschließend in Rechnung gestellt. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Abgeschlossene praktische Flugausbildung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag 
  • Nachweis der Flugausbildung
  • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Bemerkungen

Der Prüfling/die Bewerberin/der Bewerber erhält eine Mailbestätigung über die erfolgte Prüferzuweisung mit den entsprechenden Angaben und Kontakten zur Prüferin/zum Prüfer und der Frist, bis wann die praktische Prüfung abgelegt werden muss (gekoppelt an die Gültigkeit der bestandenen Theorieprüfung). Daher ist es erforderlich, bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung die Mailadresse des Bewerbers mit anzugeben. 

Zur Feststellung der Identität ist in allen Fällen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen.

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Gebühren

  • Gebühr: 100,00 Euro

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.