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Kindertagesstätten

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Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
[Nr.99108024001000 ]

Leistungsbeschreibung

Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
  • Kartenmaterial,
  • Versicherungsnachweise,
  • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
  • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

  • Gebühr: 10,20 - 2301,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Bemerkungen

Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

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