Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beantragen
[Nr.99018075001000 ]
Volltext
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate),
-
Zuverlässigkeitserklärung
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.